Die Schiedspersonen in Rheinland-Pfalz sind Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamte des Landes. Sie sind durch Amtseid zur uneingeschränkten Verschwiegenheit und unparteilichen Amtsführung verpflichtet. Ihnen obliegt die Streitschlichtung in vorgerichtlicher Instanz.
Der Schiedsmann steht allen Bürgerinnen und Bürgern seines Amtsbezirks zur Streitschlichtung (Herstellung des Rechtsfriedens) unter dem Motto „schlichten statt richten" zur Verfügung.
Der Schiedsmann garantiert eine kostengünstige Streitschlichtung und wird mit Einfühlungsvermögen und Zuversicht im persönlichen Gespräch (Verhandlung) mit den Streitenden versuchen eine freiwillige einvernehmliche, friedliche Regelung in Form eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Vergleiches herbei zu führen. Im Falle einer Nichteinigung kann immer noch der Gang zum Gericht beschritten werden.
Also keine Hemmungen im Streitfall zuerst immer zum Schiedsmann. In seiner Sprechstunde ist der Schiedsmann auch gerne bereit, seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern weitergehende Auskünfte über das Schiedsamtswesen zu geben.
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